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Die Lawinenkommission wird vom Gemeinderat ernannt. Sie setzt sich in der Regel aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern zusammen, die das Gebiet und die entsprechenden Wetter-, Schnee- und Lawinenverhältnisse kennen.
Die Lawinenkommission hat folgende Aufgaben:
Zuletzt aktualisiert: 07.09.2026, 14:49 Uhr